Jeder Imker ist verpflichtet, dem zuständigen Veterinäramt die Standorte (mit Anzahl) seiner Bienen mitzuteilen. Hintergrund ist im Besonderen, dass beim Ausbruch einer Krankheit (wie z.B. der amerikanischen Faulbrut) die Standorte der Völker bekannt sind und die Imker kontaktiert werden können.
Die Meldung erfolgt Formlos per Mail an das zuständige Veterinäramt unter Nennung:
Na...
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