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Gesundheitszeugnis 2017

Für jeden Imker sollte obligatorisch sein, sich beim Erwerb von Bienen ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorlegen zu lassen.

Im Umkehrschluss benötige ich, wenn ich Bienen veräußere oder den Standort wechsle , ein Gesundheitszeugnis.

Aktuell (per 24.2.2017) gilt für den LK  TÖL-WOR, gem. Auskunft des Veterinäramts, die Regelung, dass ein Gesundheitszeugnis ohne weitere Forderungen ausgestellt wird, sofern sich die Bienen (FixMe Link Meldung Bienenstandort) nicht in einem Faulbrut – Sperrbezirk befinden.

Wenn mit den Bienen gewandert wird, sollte man sich mit den zuständigen Veterinäramten (der Wanderziele) in Verbindung setzen, ob diese eine zusätzliche Untersuchung verlangen. Ist dies der Fall ist kann eine kostenlose Untersuchung (4 Proben / Jahr) beim Tiergesundheitsdienst bei Herrn Dr. Andreas Schierling beauftragt werden. Je Probe können die Futterkranzproben von bis zu 6 Völkern eines Standes zusammengefasst werden. (Ich verweise hier auf den ausführlichen Vortrag in der Kreisversammlung 2017 von Herrn Dr. Andreas Schierling)

Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen

-Sachgebiet 71 – Veterinäramt

Dr. Georg Unterholzer

Tel.: 080 41 / 505 – 116
Fax: 080 41 / 505 – 117
Email: veterinaeramt@lra-toelz.de

Tiergesundheitsdienst Bayern

– Fachgebiet Bienen

Dr. Andreas Schierling

Tel.: 089 / 90 91 – 231
Fax: 089 / 90 91 – 202 (bitte mit Hinweis BGD)
Email: andreas.schierling@tgd-bayern.de

One thought on “Gesundheitszeugnis 2017

  1. Noch ne kleine Info:
    Das einfache Gesundheitszeugnis kostet 8,50 € Bearbeitungsgebühr.

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