Für jeden Imker sollte obligatorisch sein, sich beim Erwerb von Bienen ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorlegen zu lassen.
Im Umkehrschluss benötige ich, wenn ich Bienen veräußere oder den Standort wechsle , ein Gesundheitszeugnis.
Aktuell (per 24.2.2017) gilt für den LK TÖL-WOR, gem. Auskunft des Veterinäramts, die Regelung, dass ein Gesundheitszeugnis ohne weitere Forderungen ausgestellt wird, sofern sich die Bienen (FixMe Link Meldung Bienenstandort) nicht in einem Faulbrut – Sperrbezirk befinden.
Wenn mit den Bienen gewandert wird, sollte man sich mit den zuständigen Veterinäramten (der Wanderziele) in Verbindung setzen, ob diese eine zusätzliche Untersuchung verlangen. Ist dies der Fall ist kann eine kostenlose Untersuchung (4 Proben / Jahr) beim Tiergesundheitsdienst bei Herrn Dr. Andreas Schierling beauftragt werden. Je Probe können die Futterkranzproben von bis zu 6 Völkern eines Standes zusammengefasst werden. (Ich verweise hier auf den ausführlichen Vortrag in der Kreisversammlung 2017 von Herrn Dr. Andreas Schierling)
Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen
-Sachgebiet 71 – Veterinäramt
Dr. Georg Unterholzer
Tel.: | 080 41 / 505 – 116 |
Fax: | 080 41 / 505 – 117 |
Email: | veterinaeramt@lra-toelz.de |
Tiergesundheitsdienst Bayern
– Fachgebiet Bienen
Dr. Andreas Schierling
Tel.: | 089 / 90 91 – 231 |
Fax: | 089 / 90 91 – 202 (bitte mit Hinweis BGD) |
Email: | andreas.schierling@tgd-bayern.de |
Noch ne kleine Info:
Das einfache Gesundheitszeugnis kostet 8,50 € Bearbeitungsgebühr.