Für jeden Imker sollte obligatorisch sein, sich beim Erwerb von Bienen ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorlegen zu lassen.
Im Umkehrschluss benötige ich, wenn ich Bienen veräußere oder den Standort wechsle , ein Gesundheitszeugnis.
Aktuell (per 24.2.2017) gilt für den LK TÖL-WOR, gem. Auskunft des Veterinäramts, die Regelung, dass ein Gesundheitszeugnis ohne weitere Forderungen ausgestell...
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