Meldepflicht – Standort

Jeder Imker ist verpflichtet, dem zuständigen Veterinäramt die Standorte (mit Anzahl) seiner Bienen mitzuteilen. Hintergrund ist im Besonderen, dass beim Ausbruch einer Krankheit (wie z.B. der amerikanischen Faulbrut) die Standorte der Völker bekannt sind und die Imker kontaktiert werden können.   Die Meldung erfolgt Formlos per Mail an das zuständige Veterinäramt unter Nennung: Nam...
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Gesundheitszeugnis 2017

Für jeden Imker sollte obligatorisch sein, sich beim Erwerb von Bienen ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorlegen zu lassen. Im Umkehrschluss benötige ich, wenn ich Bienen veräußere oder den Standort wechsle , ein Gesundheitszeugnis. Aktuell (per 24.2.2017) gilt für den LK  TÖL-WOR, gem. Auskunft des Veterinäramts, die Regelung, dass ein Gesundheitszeugnis ohne weitere Forderungen ausgestell...
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